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Raab, E.; Radeleff, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 9 · S. 6 bis 8

Dokument
152688
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Raab, E.; Radeleff, J.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 83
Seiten
6 bis 8
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Seit 2005 besteht für Krankenhäuser die Möglichkeit, für medizinische Innovationen, die noch nicht über die Fallpauschalen abge-bildet werden, eine jeweils einjährige Sondervergütung mit den Kostenträgern zu verhandeln. Auf Antrag vergibt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für „Neue Untersuchungsund Behandlungsmethoden (NUB) einen Status: NUB i bis NUB 4. Die Einordnung in den Status 4 erfolgt unter anderem, wenn die neue Methode nicht vollständig nachvollziehbar, allerdings auch nicht unplausibel ist. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht und gängigen Praxis ist auch auf Basis einer solch…

Schlagworte

KRANKENHAUS VERGÜTUNG FALLPAUSCHALEN PRAXISANLEITUNG SOZIALRECHT VEREINBARUNG KRANKENHÄUSER PRAXIS ES DOKUMENTATION ZULASSUNG ROLLE CHONDROZYTEN PATIENTEN CHECKLISTE UNTERLAGEN