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Raab, E.; Radeleff, J.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 9 · S. 6 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2005 besteht für Krankenhäuser die Möglichkeit, für medizinische Innovationen, die noch nicht über die Fallpauschalen abge-bildet werden, eine jeweils einjährige Sondervergütung mit den Kostenträgern zu verhandeln. Auf Antrag vergibt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für „Neue Untersuchungsund Behandlungsmethoden (NUB) einen Status: NUB i bis NUB 4. Die Einordnung in den Status 4 erfolgt unter anderem, wenn die neue Methode nicht vollständig nachvollziehbar, allerdings auch nicht unplausibel ist. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht und gängigen Praxis ist auch auf Basis einer solch…