Prüfungen nach § 275 SGB V
Dennler, U.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 9 · S. 19 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Neufassung des § 17 c KHG (Kranken-hausfinanzierungsgesetz) sollen administrative Belastungen im Prüfverfahren abgebaut und Fristen geregelt werden. Grundlegend lässt sich das neue Prüfverfahren in vier Komponenten einteilen, die hier beschrieben werden. Das gesamte Prüfverfahren wird ab dem Jahr 2015 regelhaft nach Rechnungslegung nicht länger als elf Monate ohne Falldialog und knapp 14 Monate mit Falldialog dauern. Einige Regelungen enthalten sowohl altbekanntes, aber auch neues Konfliktund Streitpotenzial Zudem können weitere administrative Belastungen für die Krankenhäuser erwartet werden. Außerdem w…