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Beinamputation infolge grob fehlerhaft unterlassener postoperativer Befundung und mangelhafter Dekubitus Prophylaxe OLG Naumburg vom 19.12.2013 (1 U 154/12)

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 9 · S. 240 bis 242

Dokument
152732
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
240 bis 242
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wurde im Juni 2006 eine Hüftarthrose diagnostiziert sowie der Verdacht auf eine Osteopenie geäußert. Nach der stationären Aufnahme erfolgte die Operation zur Implantation eines künstlichen Hüftgelenks (23. November). Während des Eingriffs kam es zum Absacken des Knochenzements in den Schaft bis kurz vor die Kniegelenksregion. Der Zement wurde ausgetauscht, bevor die Prothese eingesetzt wurde. Hierdurch verlängerte sich die Operationsdauer. Beim Versicherten trat unstreitig das sogenannte Durchgangssyndrom auf. Er verblieb zunächst bis zum 11. Dezember auf der Intensivs…

Schlagworte

AMPUTATION BEHANDLUNGSFEHLER DEKUBITUS ENTSCHEIDUNG RECHT RISIKO PATIENTEN SPRUNGGELENK BEIN NEKROSE FERSE OSTEOPOROSE WAHRSCHEINLICHKEIT GANG ES Rechtsdepesche