CareLit Fachartikel
Unterlassene Befunderhebung vor einer Hüftgelcnks-OP OLG Hamm vom 21.3.2014 (26 U 115/11)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 9 · S. 242 bis 243
Dokument
152733
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Krankenkasse hat den Ersatz der Behandlungskosten i.H.v. 618 798,69 Euro (abzüglich der Kosten für die Hüftoperation) sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden und den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten mit der Begründung geltend gemacht, die Beklagte habe Fehlerhaft die Gerinnungsstörung der Versicherten der Klägerin nicht diagnostiziert und behandelt. Aus diesem Grunde seien kostenintensive Krankenhausaufenthalte erforderlich geworden.
Schlagworte
KOSTEN
RECHT
SCHADENSERSATZ
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
KRANKENHAUS
ES
HÖHE
BEHANDLUNGSFEHLER
KAUSALITÄT
VERHALTEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
DIAGNOSTIK
Rechtsdepesche
Köln