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Unterlassene Befunderhebung vor einer Hüftgelcnks-OP OLG Hamm vom 21.3.2014 (26 U 115/11)

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 9 · S. 242 bis 243

Dokument
152733
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
242 bis 243
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Krankenkasse hat den Ersatz der Behandlungskosten i.H.v. 618 798,69 Euro (abzüglich der Kosten für die Hüftoperation) sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden und den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten mit der Begründung geltend gemacht, die Beklagte habe Fehlerhaft die Gerinnungsstörung der Versicherten der Klägerin nicht diagnostiziert und behandelt. Aus diesem Grunde seien kostenintensive Krankenhausaufenthalte erforderlich geworden.

Schlagworte

KOSTEN RECHT SCHADENSERSATZ ENTSCHEIDUNG THERAPIE KRANKENHAUS ES HÖHE BEHANDLUNGSFEHLER KAUSALITÄT VERHALTEN WAHRSCHEINLICHKEIT DIAGNOSTIK Rechtsdepesche Köln