Wer entscheidet über ärzt-liche Behandlung?
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2014 · Heft 9 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allerdings müsste hierfür Herr Kluge einwilligungsfähig sein. Die Tatsache ob der Patient das versteht (also einwil-ligungsfähig ist), hängt sowohl von der Schwere der Erkrankung als auch von der Art des Eingriffs ab. Selbst die „Tagesform des Patienten kann mit entscheidend sein. Die Entscheidungsfähigkeit wird nicht automatisch durch den Zustand der gesetzlichen Betreuung ausgeschlossen. Über die Einwilligungsfähigkeit entscheidet der Arzt im Rahmen des Patientengespräches. Der Betreute darf in diesem Fall vom Arzt auch ohne aus-drückliche Einwilligung des Betreuers behandelt werden. Ein gesetzlicher Betreuer…