CareLit Fachartikel

Wer entscheidet über ärzt-liche Behandlung?

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2014 · Heft 9 · S. 8

Dokument
152777
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 4
Seiten
8
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Allerdings müsste hierfür Herr Kluge einwilligungsfähig sein. Die Tatsache ob der Patient das versteht (also einwil-ligungsfähig ist), hängt sowohl von der Schwere der Erkrankung als auch von der Art des Eingriffs ab. Selbst die „Tagesform des Patienten kann mit entscheidend sein. Die Entscheidungsfähigkeit wird nicht automatisch durch den Zustand der gesetzlichen Betreuung ausgeschlossen. Über die Einwilligungsfähigkeit entscheidet der Arzt im Rahmen des Patientengespräches. Der Betreute darf in diesem Fall vom Arzt auch ohne aus-drückliche Einwilligung des Betreuers behandelt werden. Ein gesetzlicher Betreuer…

Schlagworte

THERAPIE EINWILLIGUNG BETREUUNG DEMENZ ANGEHÖRIGE PATIENT ZAHNSCHMERZEN PATIENTEN EHE PRAXIS KRANKHEIT DEUTSCHLAND KOMMUNIKATION MENSCHEN Demenzpflege im Blick Stuttgart