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Altersrente mit 63 aus Arbeitgebersicht - am Beispiel der Altersteilzeit

Lorenz-Schmidt, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 9 · S. 511 bis 519

Dokument
152832
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Lorenz-Schmidt, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
511 bis 519
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Sozialversicherungsrechtlich ist Grundlage dieser Altersteil-zeitvereinbarungen das bis zum 30. 6. 2014 geltende Renten-recht, das schon seit 1. 1. 2012 für Versicherte mit langer Erwerbsbiografie und frühem Eintritt ins Berufsleben die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte kennt. Diese Altersrente steht Arbeitnehmern zu, die das 65. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 45 Jahren zurückgelegt haben. Durch das am 1. 7. 2014 in Kraft getretene „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung2 (RV-Leistungsverbesserungsge-setz) wurde diese Rentenart nun zusätzlich für d…

Schlagworte

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