Altersrente mit 63 aus Arbeitgebersicht - am Beispiel der Altersteilzeit
Lorenz-Schmidt, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 9 · S. 511 bis 519
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sozialversicherungsrechtlich ist Grundlage dieser Altersteil-zeitvereinbarungen das bis zum 30. 6. 2014 geltende Renten-recht, das schon seit 1. 1. 2012 für Versicherte mit langer Erwerbsbiografie und frühem Eintritt ins Berufsleben die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte kennt. Diese Altersrente steht Arbeitnehmern zu, die das 65. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 45 Jahren zurückgelegt haben. Durch das am 1. 7. 2014 in Kraft getretene „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung2 (RV-Leistungsverbesserungsge-setz) wurde diese Rentenart nun zusätzlich für d…