Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW
Baumgarten, B.; Welkoborsky, H.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 9 · S. 520 bis 527
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der vom örtlichen Personalrat zu errichtende Wirtschaftsausschuss ist deshalb das „missing link zwischen den Beteiligungsrechten der Stufenvertretung und den Rechten des Personalrats, eine sinnvolle Kompensation der fehlenden Beteiligungsrechte und dadurch ein Frühwarnsystem vor organisatorischen Maßnahmen. Im öffentlichen Dienst ist der Wirtschaftsausschuss auch eine Kompensation für den fehlenden Anspruch auf Durchführung eines Interessenausgleichs entsprechend § 111 BetrVG, den Demokratiegebot und Parlamentsvorbehalt von Verfassung« wegen nicht erlauben. Auch der Anspruch auf Verhandlung eines Sozialplans ist…