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Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW

Baumgarten, B.; Welkoborsky, H.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 9 · S. 520 bis 527

Dokument
152833
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Baumgarten, B.; Welkoborsky, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
520 bis 527
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der vom örtlichen Personalrat zu errichtende Wirtschaftsausschuss ist deshalb das „missing link zwischen den Beteiligungsrechten der Stufenvertretung und den Rechten des Personalrats, eine sinnvolle Kompensation der fehlenden Beteiligungsrechte und dadurch ein Frühwarnsystem vor organisatorischen Maßnahmen. Im öffentlichen Dienst ist der Wirtschaftsausschuss auch eine Kompensation für den fehlenden Anspruch auf Durchführung eines Interessenausgleichs entsprechend § 111 BetrVG, den Demokratiegebot und Parlamentsvorbehalt von Verfassung« wegen nicht erlauben. Auch der Anspruch auf Verhandlung eines Sozialplans ist…

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALPLANUNG TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN GESETZ SERVICE UNTERLAGEN ES ROLLE GESETZGEBUNG BELEGSCHAFT LANDESREGIERUNG RECHTSANWÄLTE EIGNUNG JAHRESABSCHLUSS PERSONEN