CareLit Fachartikel
Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach §16 Abs. 2 Satz 4
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 9 · S. 530 bis 533
Dokument
152834
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung lassen sich auf die Stufenzuordnung im Sinne einer Rückstufung übertragen, wenn sich die Stufenzuordnung ebenfalls auf eine bloße Rechtsanwendung im Rahmentariflicher Vorgaben beschränkt. Erlauben die tariflichen Regelungen dem Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung hingegen ein rechtsgestaltendes Handeln, kommt eine einseitige korrigierende Rückstufung insoweit nicht in Betracht.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
EINSTELLUNG
VERGÜTUNG
EINGRUPPIERUNG
SCHULEN
LEHRER
SCHREIBEN
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
VERHALTEN
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
VERSTÄNDNIS