CareLit Fachartikel

Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach §16 Abs. 2 Satz 4

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 9 · S. 530 bis 533

Dokument
152834
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
530 bis 533
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung lassen sich auf die Stufenzuordnung im Sinne einer Rückstufung übertragen, wenn sich die Stufenzuordnung ebenfalls auf eine bloße Rechtsanwendung im Rahmentariflicher Vorgaben beschränkt. Erlauben die tariflichen Regelungen dem Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung hingegen ein rechtsgestaltendes Handeln, kommt eine einseitige korrigierende Rückstufung insoweit nicht in Betracht.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER EINSTELLUNG VERGÜTUNG EINGRUPPIERUNG SCHULEN LEHRER SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ES VERHALTEN HÖHE ARBEITSLEISTUNG VERSTÄNDNIS