CareLit Fachartikel
Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonder-urlaub
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 9 · S. 534 bis 536
Dokument
152836
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. verlangt von der Bekl. die Abgeltung von 15 Tagen gesetzlichen Urlaub aus dem Jahr 2011. Sie war bei der bekl. Universitätsklinik als Krankenschwester beschäftigt. Auf ihren Antrag gewährte die Bekl. ihr gemäß § 28 des Tarifvertrags für die Charite - Universitätsmedizin Berlin vom 1.1.2007 (TV-Charite) Sonderurlaub unter Fortfall des Entgelts vom 1.1.2011 zunächst bis zum 30.6.2011 und später bis zum 30.9.2011. Nach dieser Tarifvorschrift war es möglich, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub zu erhalten.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
RICHTLINIE
URLAUB
RECHT
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
BERLIN
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ZEIT
BEURTEILUNG
VERSTÄNDNIS
ES
SICHERHEIT