FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN, MENSCHENRECHTE UND ETHISCHE PRINZIPIEN IN DER PFLEGE
Gehring-Vorbeck, T.; · Zeitschrift für Gerontologie und Ethik, Nürnberg · 2013 · Heft 4 · S. 40 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von gesetzgebender Seite wurde festgelegt, dass es sich dann um freiheitsent-ziehende Maßnahmen (FeM) handelt, wenn die Bewegungsfreiheit eines Men-schen ohne dessen Zustimmung eingeschränkt wird. Freiheitsentziehende Maßnahmen hindern Betroffene daran, deren Aufenthaltsort selbst zu bestim-men, respektive aus eigenem Willen und Wollen zu verändern zu können. Bettgitter, Bauchgurte, Handund Fußfixierungen, Feststellen von Rollstuhl-bremsen, das Vorenthalten von Schuhwerk sind die einfachsten Beispiele solcher Maßnahmen. Gerade auch das nicht selten verwendete medikamentöse Ruhigstellen / Immobilisieren, das nich…