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FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN, MENSCHENRECHTE UND ETHISCHE PRINZIPIEN IN DER PFLEGE

Gehring-Vorbeck, T.; · Zeitschrift für Gerontologie und Ethik, Nürnberg · 2013 · Heft 4 · S. 40 bis 47

Dokument
153036
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Gerontologie und Ethik, Nürnberg
Autor:innen
Gehring-Vorbeck, T.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 5
Seiten
40 bis 47
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1868-4653
DOI

Zusammenfassung

Von gesetzgebender Seite wurde festgelegt, dass es sich dann um freiheitsent-ziehende Maßnahmen (FeM) handelt, wenn die Bewegungsfreiheit eines Men-schen ohne dessen Zustimmung eingeschränkt wird. Freiheitsentziehende Maßnahmen hindern Betroffene daran, deren Aufenthaltsort selbst zu bestim-men, respektive aus eigenem Willen und Wollen zu verändern zu können. Bettgitter, Bauchgurte, Handund Fußfixierungen, Feststellen von Rollstuhl-bremsen, das Vorenthalten von Schuhwerk sind die einfachsten Beispiele solcher Maßnahmen. Gerade auch das nicht selten verwendete medikamentöse Ruhigstellen / Immobilisieren, das nich…

Schlagworte

NEBENWIRKUNGEN MENSCHENRECHTE RECHT SERVICE MANAGEMENT MEDIZIN MENSCHEN FREIHEIT ES BÜRGERRECHTE FRANKREICH DOKUMENTATION ZEIT GEWISSEN FURCHT GESCHICHTE