CareLit Fachartikel
Pausen müssen auch tatsächlich genommen werden
Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
153070
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die klagende Mitarbeiterin ist bei der Beklagten in einer Einrichtung mit 86 Bewohnern als Pflege-helferin im Nachtdienst beschäftigt. Der Arbeits-vertrag sieht eine monatliche Arbeitszeit von „durchschnittlich 15 Nächten vor. Die Arbeitge-berin teilt die Klägerin regelmäßig zu Nacht-schichten von 20:45 Uhr bis 7:30 Uhr ein. Im Dienstplan ist pauschal eine Stunde als Pause vor-gesehen.
Schlagworte
MITARBEITER
EINRICHTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
RUHEPAUSE
VERGÜTUNG
PRAXIS
ES
RISIKO
BERLIN
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
ERHOLUNG
ARBEIT
Altenheim
Hannover