CareLit Fachartikel

Pausen müssen auch tatsächlich genommen werden

Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
153070
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die klagende Mitarbeiterin ist bei der Beklagten in einer Einrichtung mit 86 Bewohnern als Pflege-helferin im Nachtdienst beschäftigt. Der Arbeits-vertrag sieht eine monatliche Arbeitszeit von „durchschnittlich 15 Nächten vor. Die Arbeitge-berin teilt die Klägerin regelmäßig zu Nacht-schichten von 20:45 Uhr bis 7:30 Uhr ein. Im Dienstplan ist pauschal eine Stunde als Pause vor-gesehen.

Schlagworte

MITARBEITER EINRICHTUNG ARBEITGEBER ARBEITSZEIT RUHEPAUSE VERGÜTUNG PRAXIS ES RISIKO BERLIN ZEIT RECHTSPRECHUNG ERHOLUNG ARBEIT Altenheim Hannover