Verband befürchtet Kostenexplosion
Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das ist geplant: Alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen, auch solche ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, sollen nach § 45 b Abs. 1 a SGB XI Betreuungsund Entlastungsleistungen im Umfang von 104 Euro im Monat erhalten. Bisher sind die Leistungen auf kognitiv beeinträchtigte Pflegebedürftige beschränkt. Zur Erbringung der Betreuungsleistungen sind zurzeit schon neben Pflegediensten und Einrichtungen nach Landesrecht zugelassene - überwiegend ehrenamtlich tätige - Angebote berechtigt. Die Neuregelung ermöglicht nun, bis zu 50 Prozent des Sachleistungsbudgets in die Kostenerstattung „umzuwandeln und…