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So sparen Ihre Mitarbeiter Steuern

Sattler, F.; Müller, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 30 bis 33

Dokument
153084
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Sattler, F.; Müller, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
30 bis 33
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Denn nunmehr hat es der Arbeitgeber in der Hand, dem Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte zuzuordnen bzw. ausdrücklich auf eine Zuordnung zu verzichten. Je nach Gestaltung kann der Arbeitnehmer bei den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tatigkeitsstatte nicht bloß pauschal 0, 30 Euro pro Kilometer für eine Wegstrecke, sondern 0, 30 Euro pro gefahrenen Kilometer (also für die Hinund Rückfahrt) in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

Schlagworte

REFORM ARBEITGEBER MITARBEITER PFLEGEPERSONAL ARBEITNEHMER PFLEGEDIREKTOR STEUERN HAND WOHNUNG PRAXIS BEURTEILUNG PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES SICHERHEIT BELEGSCHAFT