CareLit Fachartikel
So sparen Ihre Mitarbeiter Steuern
Sattler, F.; Müller, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 30 bis 33
Dokument
153084
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Denn nunmehr hat es der Arbeitgeber in der Hand, dem Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte zuzuordnen bzw. ausdrücklich auf eine Zuordnung zu verzichten. Je nach Gestaltung kann der Arbeitnehmer bei den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tatigkeitsstatte nicht bloß pauschal 0, 30 Euro pro Kilometer für eine Wegstrecke, sondern 0, 30 Euro pro gefahrenen Kilometer (also für die Hinund Rückfahrt) in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Schlagworte
REFORM
ARBEITGEBER
MITARBEITER
PFLEGEPERSONAL
ARBEITNEHMER
PFLEGEDIREKTOR
STEUERN
HAND
WOHNUNG
PRAXIS
BEURTEILUNG
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
SICHERHEIT
BELEGSCHAFT