CareLit Fachartikel

CardioFit §8MarkenG, §25MPG

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 128 bis 131

Dokument
153131
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 14
Seiten
128 bis 131
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

In ihrer Gesamtheit weist die angemeldete Wort-Bild-Marke „CardioFIT ein ausreichendes Maß an Eigentümlichkeit auf, um sich als betrieblicher Herkunftshinweis einzuprägen. Daher besitzt die Marke aufgrund ihrer grafischen Ausgestaltung die erforderliche Unterscheidungskraft. Im Hinblick auf die fehlende Eignung der Wortverbindung „CardioFIT zur unmittelbaren Beschreibung der beanspruchten Waren „chirurgische Instrumente sowie die zusätzliche grafische Ausgestaltung unterliegt die Anmeldemarke auch keinem Freihaltungsbedürfnis.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF HERZ BESCHREIBUNG RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN BEURTEILUNG EIGNUNG REGISTER MEDIZIN ES WAHRNEHMUNG SPRACHE WERBUNG NAHRUNGSMITTEL VERSTÄNDNIS PRAXIS