CareLit Fachartikel

Gesetzgeber gefragt

Stallberg, C.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 9 · S. 836 bis 837

Dokument
153142
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Stallberg, C.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 31
Seiten
836 bis 837
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber ging noch einen Schritt weiter. Anders als in der vertragsärztlichen Versorgung sollten neue innovative Untersuchungsund Behandlungsmethoden bis zu einer negativen Bewertung zunächst zum Leistungskatalog der GKV gehören. Damit trug er dem Umstand Rechnung, dass im Krankenhaus aufgrund der Behandlungsstrukturen ein wirksamer Schutz vor schädlichen oder unwirksamen Methoden existiert. § 137c SGB V sollte so nicht nur einen einheitlichen, sondern auch frühzeitigen Zugang der Patienten zu innovativen Diagnoseund Therapie Optionen im Krankenhaus gewährleisten.

Schlagworte

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