Kein Extrageld für Klinik-Ambulanz
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2014 · Heft 9 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Fall, der dem Bundessozialgericht (BSG) zur Entscheidung vorlag, war zwischen einem Krankenhausträger und einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) strittig, ob das Honorar für Notfallbehandlungen in der Klinik-Ambulanz richtig festgesetzt worden ist. Mit Bescheid vom 20. November 2008 setzte die KV das Honorar für das Quartal 11/2008 in Höhe von 120.600 Euro fest. Der Berechnung lagen die Gebührenord-nungspositionen 01210 bis 01218 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen (EBM) zugrunde, welche die Leistungen der Vertragsärzte im organisierten Notfalldienst sowie der nicht an d…