Haftungsfalle Patientenaufklärung
Sailer, R.; Wienke, A.; · OP-Journal, Stuttgart · 2014 · Heft 9 · S. 34 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Zur Behandlung bedürfen Ärzte der Einwilligung der Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen. Diese in den ärztlichen Berufsordnungen der Lan-desärztekammern niedergelegte Auf-klärungspflicht zählt zweifelsohne zu den Kardinalpflichten aller Ärzte in Klinik und Praxis. Sie entspringt dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht jedes Patienten, bei Eingriffen in die Körperintegrität stets Herr der Lage zu bleiben. Wegen des in der Regel überlegenen Wissens der be-handelnden Ärzte und der damit ein-hergehenden sozialen und ta…