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Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 1 · S. 1022

Dokument
153278
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
1022
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage mit Urteil vom 9. April 2014 in Ihrem Sinne beantwortet (10 AZR 10/13). Eine Krankenschwes-ter, die nachts nicht arbeiten kann, ist weder arbeitsunfähig krank noch ist ihr die Arbeitsleistung unmöglich geworden. Sie kann alle vertraglich geschuldeten Tätigkeiten einer Pflegefachperson ausfuhren. Die Beklagte muss bei der Schichteinteilung auf das gesundheitliche Defizit der Klägerin Rücksicht nehmen.

Schlagworte

KRANKENSCHWESTER LEISTUNG PFLEGEPERSONAL PLANUNG SCHICHTARBEIT STATION VERSTÄNDNIS ARBEITSLEISTUNG ES KRANKENHÄUSER Die Schwester Der Pfleger Melsungen