Der Selbstbehalt ist tabu
WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2014 · Heft 1 · S. 628 bis 630
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind, ist bekannt. Unter Umständen können jedoch erwachsene Kinder verpflichtet sein, ihren Eltern Unterhaltszahlungen zu leisten. Vor allem dann, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Können diese die Kosten für ein Pflegeheim nicht aufbringen, übernimmt dies zwar zunächst das Sozialamt. Es kann die verauslagten Gelder jedoch unter Umständen von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückfordern. Der Artikel erläutert die Grundzüge der Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern und berücksichtigt dabei einige neue Geri…