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Rückzahlungsforderung birgt viele Fallstricke

BAUER, J.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 9 · S. 7

Dokument
153337
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
BAUER, J.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
7
Erschienen: 2014-09-26 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Typische Themen der Fortbil-dung sind beispielsweise die Ge-sundheitsförderung, Personalent-wicklung oder die Einführung einer neuen PC-Software. Eine Rückforderungsvereinbarung scheidet hierbei per se aus. Bei Weiterbildungen, die den beruflichen Aufstieg und die Weiterentwicklung des Mitarbeiters fördern, d.h. dem Mitarbeiter einen direkten geldwerten Vorteil ermög-lichen, gibt es grundsätzlich keine Pflicht des Unternehmens zur Über-nahme der Kosten.

Schlagworte

KOSTEN MITARBEITER ARBEITGEBER UNTERNEHMEN WEITERBILDUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG ALTENPFLEGE ARBEITSPLATZ HÖHE BERATUNG RECHTSANWÄLTE Care konkret Hannover