CareLit Fachartikel

Compliance und kein Ende!

WEIMER, T.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2014 · Heft 1 · S. 62 bis 63

Dokument
153367
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
WEIMER, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 5
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht hat eine Verantwortung des Exvorstands bejaht, obwohl dieser kein Wissen über die Etablierung des Systems selbst behauptete. Ein Vorstand müsse dafür sorgen, dass der Betrieb so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetze verletzt werden. Der Vorstand habe eine allgemeine Überwachungspflicht, die auch nicht wegdelegiert werden könne. Es müsse ein Überwachungssystem installiert werden, das verhindert, dass derartige Gesetzesverstöße stattfinden.

Schlagworte

UNTERNEHMEN URTEIL KRANKENHAUS LEISTUNGSABRECHNUNG GERICHT VORSCHRIFTEN COMPLIANCE SCHADENSERSATZ HÖHE GESUNDHEITSWESEN WISSEN VERHALTEN STRAFRECHT PATIENTEN HYGIENE BERLIN