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Zur Gewährung bzw. Abgeltung von tariflichem Zusatzurlaub für Nachtarbeit im ereitschaftsdienst nach § 27 Abs. 6 TV-L TV-L § 27 Abs. 6 Satz 3; TV-L ProtokollerkLärung zu § 27 Abs.…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 496 bis 500
Dokument
153406
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wer den. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens 2 Stunden Nachtarbeit umfassen.
Schlagworte
SCHICHTARBEIT
NACHTARBEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
LEISTUNG
ZEIT
HAND
PRAXIS
MENSCHEN
PflegeRecht
Neuwied