CareLit Fachartikel

Zur Gewährung bzw. Abgeltung von tariflichem Zusatzurlaub für Nachtarbeit im ereitschaftsdienst nach § 27 Abs. 6 TV-L TV-L § 27 Abs. 6 Satz 3; TV-L ProtokollerkLärung zu § 27 Abs.…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 496 bis 500

Dokument
153406
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
496 bis 500
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wer den. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens 2 Stunden Nachtarbeit umfassen.

Schlagworte

SCHICHTARBEIT NACHTARBEIT BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS LEISTUNG ZEIT HAND PRAXIS MENSCHEN PflegeRecht Neuwied