CareLit Fachartikel

Zum Zurücklassen eines Bauchtuchs im Operationsgebiet als (grober) BehandlungsfehlerBGB§ 823 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 501 bis 510

Dokument
153407
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
501 bis 510
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der ärztliche und pflegerische Alltag im OP ist nicht selten von Routine geprägt. Häufig sind es jedoch scheinbar banale Maßnahmen, die im Versagensfall erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten haben können. So wie auch im vorliegenden Fall hinsichtlich der Zählroutine im Zuge einer Operation. Daher sollte allen Akteuren im OP ständig bewusst sein, dass auch und gerade Routinemaßnahmen einer steten Kontrolle zu unterziehen sind, um so die Qualität des Handelns zu verbessern und damit die Patientensicherheit zu erhöhen.

Schlagworte

BEHANDLUNGSFEHLER CHEMOTHERAPIE THERAPIE RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF URTEIL ES BLUT GESUNDHEIT PATIENTEN PATIENTENSICHERHEIT LIPOSARKOM REZIDIV PANKREAS MAGEN BECKEN