Die Situation spitzt sich zu
Walter, O.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 1 · S. 44 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhausträger sind bei vorwerfbaren Fehlern gesetzlich zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet Auf der einen Seite sind den Krankenhäusern durch aktuelle Urteile und Gesetze weitere Pflichten auferlegt worden, deren Verletzung zu Haftungsansprüchen führen können. Auf der anderen Seite sind die Patienten aufgeklärter und kritischer geworden, was zu einer Zunahme der Arzthaftungsklagen geführt hat Durch höhere Versicherungsprämien und Kompensationszahlungen sind die Kosten für den Versicherungsschutz stark ge-stiegen. Neben der Fehlerprävention, könnten spezifische Risikokosten im Rahmen der Vergütung von Kran…