Umsetzungshinweise der DKG zur Anwendung der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1 c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17 c Absatz 2…
Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 938 bis 956
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund der sehr weit auseinanderliegenden Verhandlungspositionen beider Parteien war eine Einigung zunächst nicht zu erreichen. Insbesondere die Forderungen des GKV-SV nach einem verbindlichen Vorverfahren und einer verbindlichen Datengrundlage, die es Krankenhäusern generell unmöglich gemacht hätte, Rechnungen nach Beauftragung des MDK nochmals zu korrigieren, sowie die Forderung nach einer Aufwandspauschale auch zu Lasten der Krankenhäuser und zusätzlichen Regresszahlungen bei Kürzungsbeträgen oberhalb von 2.000 € erschwerten die Kompromissfmdung. Nach zahlreichen Verhandlungsrunden wurden die Verhandlungen…