Erfolglose Überprüfung von Entbindungsfällen - kein Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung der Aufwandspauschale
Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 959 bis 962
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 18. Juni 2014 die seit langem diskutierte Frage entschieden, ob eine erfolglos durchgeführte MDK-Prüfung einer stationären Entbindung die die Prüfung veranlassende Krankenkasse zur Zahlung der in § 275 Absatz 1 c Satz 3 SGB V geregelten Aufwandspauschale verpflichtet. Dies hat das BSG verneint. Zum einen handele es sich bei Fällen der stationären Entbindung keinesfalls um Krankenhausbehandlungsfälle im Sinne des § 39 SGB V, was jedoch Voraussetzung für die Geltung des § 275 Absatz 1 c SGB V wäre. Zum anderen komme eine analoge Anwendung oder erweiternde Auslegung…