Haftung des Klinikträgers
Uphoff, R.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2014 · Heft 1 · S. 392 bis 393
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Haftung des Trägers eines Krankenhauses kommt unter vielerlei Gesichtspunkten in Betracht und hat schon oft die Rechtsprechung beschäftigt. Insbesondere unter dem Aspekt des so genannten Organisationsversäumnisses kann eine Haftung gegeben sein. Denn der Krankenhausträger haftet nicht nur, wenn ein pflichtwidriges Handeln des ärztlichen oder nichtärztlichen Personals vorliegt, sondern auch, wenn er es unterlässt, durch ausreichende organisatorische Vorkehrungen den geforderten Qualitätsstandard sicherzustellen. Im Rahmen des Risikomanagements obliegt dem Krankenhausträger die Pflicht, interne Ablauforganisat…