Der Umgang mit homöopathischen Arzneimitteln von Heilpraktikern beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 9 · S. 403 bis 409
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die ohne ärztliche Approbation nach dem Gesetz über berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung1 die staatliche Genehmigung zur beruflichen Ausübung der Heilkunde besitzen und im zuständigen Gesundheitsamt registriert sind. Die Genehmigung kann sich auf das Teilgebiet der Heilkunde „Psychotherapie beschränken. Heilpraktiker, die diese Teilgenehmigung besitzen, dürfen das Gebiet der Psychotherapie nicht überschreiten. Anderenfalls könnte sich wie bei Personen, die keine Genehmigung besitzen und die Heilkunde ausüben, eine Strafbarkeit nach…