CareLit Fachartikel

Der Umgang mit homöopathischen Arzneimitteln von Heilpraktikern beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Stebner, F. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 9 · S. 403 bis 409

Dokument
153537
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stebner, F. A.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
403 bis 409
Erschienen: 2014-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die ohne ärztliche Approbation nach dem Gesetz über berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung1 die staatliche Genehmigung zur beruflichen Ausübung der Heilkunde besitzen und im zuständigen Gesundheitsamt registriert sind. Die Genehmigung kann sich auf das Teilgebiet der Heilkunde „Psychotherapie beschränken. Heilpraktiker, die diese Teilgenehmigung besitzen, dürfen das Gebiet der Psychotherapie nicht überschreiten. Anderenfalls könnte sich wie bei Personen, die keine Genehmigung besitzen und die Heilkunde ausüben, eine Strafbarkeit nach…

Schlagworte

PSYCHOTHERAPIE HEILPRAKTIKER ARZNEIMITTEL THERAPIE GESUNDHEIT APPROBATION PERSONEN VERSTÄNDNIS BERUFSAUSÜBUNG ELEKTROAKUPUNKTUR DIAGNOSTIK PSYCHOLOGIE BERUFE MEDIZIN PATIENTEN SCHULEN