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Keine Zugaben und Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente aus der ApothekeHeilBerG § 6 I Nr. 6; BO $ 19 Nr. 3; AMG § 78

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 9 · S. 417 bis 420

Dokument
153539
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
417 bis 420
Erschienen: 2014-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der gemäß § 80 Abs. 5 der Verwal-tungsgerichtsordnung — VwGO — gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2056/14 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 1. April 2014 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, ist zulässig, aber unbegründet. Die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzu-nehmende Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus. Die Ordnungsverfügung erweist sich bei summarischer Prüfung als mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig.

Schlagworte

APOTHEKER RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF RECHT APOTHEKEN WAHRSCHEINLICHKEIT ROLLE BEVÖLKERUNG WERBUNG HÖHE VERHALTEN ES PRAXIS HAND