CareLit Fachartikel
Keine Zugaben und Rabatte für verschreibungspflichtige Medikamente aus der ApothekeHeilBerG § 6 I Nr. 6; BO $ 19 Nr. 3; AMG § 78
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 9 · S. 417 bis 420
Dokument
153539
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der gemäß § 80 Abs. 5 der Verwal-tungsgerichtsordnung — VwGO — gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2056/14 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 1. April 2014 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, ist zulässig, aber unbegründet. Die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzu-nehmende Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus. Die Ordnungsverfügung erweist sich bei summarischer Prüfung als mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig.
Schlagworte
APOTHEKER
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
RECHT
APOTHEKEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
ROLLE
BEVÖLKERUNG
WERBUNG
HÖHE
VERHALTEN
ES
PRAXIS
HAND