CareLit Fachartikel

Erheblicher Schmerzensgeldaufschlag wegen des ungebührlich zögerlichen Regulierungsverhaltens

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 83 bis 90

Dokument
153543
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
83 bis 90
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Mit dem auf eine unbeschränkte Klage zuzuerkennen den Schmerzensgeld werden nicht nur alle bereits eingetretenen, sondern auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten. Weiter gehende Ansprüche aufgrund von nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eintretender, objektiv nicht vorhersehbarer immaterieller Schäden können durch einen Antrag auf Feststellung der Einstandpflicht für künftige immaterielle Schäden aufgrund des Urteils geltend gemacht werden.

Schlagworte

URTEIL SCHMERZENSGELD ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF UNFALL THERAPIE HÖHE GOLF NEUROCHIRURGIE SCHADENSERSATZ SCHREIBEN ES HAND GEDÄCHTNIS LEBEN FAMILIE