CareLit Fachartikel
Erheblicher Schmerzensgeldaufschlag wegen des ungebührlich zögerlichen Regulierungsverhaltens
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 83 bis 90
Dokument
153543
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem auf eine unbeschränkte Klage zuzuerkennen den Schmerzensgeld werden nicht nur alle bereits eingetretenen, sondern auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten. Weiter gehende Ansprüche aufgrund von nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eintretender, objektiv nicht vorhersehbarer immaterieller Schäden können durch einen Antrag auf Feststellung der Einstandpflicht für künftige immaterielle Schäden aufgrund des Urteils geltend gemacht werden.
Schlagworte
URTEIL
SCHMERZENSGELD
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
UNFALL
THERAPIE
HÖHE
GOLF
NEUROCHIRURGIE
SCHADENSERSATZ
SCHREIBEN
ES
HAND
GEDÄCHTNIS
LEBEN
FAMILIE