Schmerzensgeld von 50.000,— EUR für den Funktionsverlust der Schulter
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 90 bis 93
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während des Krankenhausaufenthaltes stürzte die Klägerin am 18. 11.2005 im Krankenhaus der Beklagten zu 1) auf einer Treppe, wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob sie dabei auch auf die Schulter gefallen ist. Am 17. 01. 2006 wurde eine Mobilisation der Klägerin in Narkose vorgenommen. Am 21. 02. 2006 erfolgte eine Revisionsoperation, bei der Verwachsungen gelöst wurden. Im Oktober 2006 erfolgte ein erneuter Eingriff an der Schulter der Klägerin, bei dem im Evangelischen Krankenhaus in E eine Rotatorenmanschetten-Naht durchgeführt wurde und in dessen Verlauf es zu einer Infektion kam.