CareLit Fachartikel
Kosten der Heimunterbringung dürfen nicht unbegrenzt auf Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer abgewälzt werden
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 108 bis 113
Dokument
153547
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Der Beitretende verpflichtet sich gegenüber dem Träger, selbständig und neben dem Pflegegast für die Verpflichtungen (z.B. Zahlungen) aus dem oben genannten Vertrag sowie für alle weiteren Verpflichtungen des Pflegegastes gegenüber dem Träger aufzukommen. Der Träger kann die Erfüllung seiner Ansprüche sowohl vom Pflegegast als auch vom Beitreibenden verlangen.
Schlagworte
HEIMVERTRAG
VERTRAG
URTEIL
RECHT
SICHERHEIT
KOSTEN
SENIORENHEIME
SCHREIBEN
PRAXIS
PERSONEN
ES
UNTERLAGEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt