CareLit Fachartikel

Kosten der Heimunterbringung dürfen nicht unbegrenzt auf Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer abgewälzt werden

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 108 bis 113

Dokument
153547
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
108 bis 113
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

„Der Beitretende verpflichtet sich gegenüber dem Träger, selbständig und neben dem Pflegegast für die Verpflichtungen (z.B. Zahlungen) aus dem oben genannten Vertrag sowie für alle weiteren Verpflichtungen des Pflegegastes gegenüber dem Träger aufzukommen. Der Träger kann die Erfüllung seiner Ansprüche sowohl vom Pflegegast als auch vom Beitreibenden verlangen.

Schlagworte

HEIMVERTRAG VERTRAG URTEIL RECHT SICHERHEIT KOSTEN SENIORENHEIME SCHREIBEN PRAXIS PERSONEN ES UNTERLAGEN WAHRSCHEINLICHKEIT Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt