Über die Schwierigkeiten zur Auslegung des § 7 Abs. 8 Buchst, c TVöD
Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 379 bis 384
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die in der Überschrift genannte Vorschrift ist, wie das BAG in seinem Urteil vom 25. April 20013 ausgeführt hat, sprachlich „nur schwer verständlich formuliert1. Im Schrifttum findet sich sogar die Äußerung, die Norm sei „sprachlich nahezu unver-ständlich. 2 Von daher ist es nachvollziehbar, dass sich in ihrer Auslegung höchst unterschiedliche Auffassungen finden, deren Spannweite von der Ansicht, dass eine Überschreitung der im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitszeit „a priori und ohne Ausgleichsmöglichkeit auch dann zu Überstunden führe, wenn die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit nicht einmal ausgeschö…