CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei korrigierender Rückstufung nach §16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 390 bis 394

Dokument
153558
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
390 bis 394
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung lassen sich auf die Stufenzuordnung im Sinne einer Rückstufung übertragen, wenn sich die Stufenzuordnung ebenfalls auf eine bloße Rechts anwendung im Rahmen tariflicher Vorgaben beschränkt. Erlauben die tariflichen Regelungen dem Arbeitgeber bei der Stufen zuordnung hingegen ein rechtsgestaltendes Handeln, kommt eine einseitige korrigierende Rückstufung insoweit nicht in Betracht.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ARBEITGEBER VERGÜTUNG EINSTELLUNG ARBEITNEHMER EINGRUPPIERUNG ARBEIT RECHTSPRECHUNG SCHULEN LEHRER ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ZEIT ES VERHALTEN HÖHE