CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei korrigierender Rückstufung nach §16 Abs. 2 Satz 4 TV-L
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 390 bis 394
Dokument
153558
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung lassen sich auf die Stufenzuordnung im Sinne einer Rückstufung übertragen, wenn sich die Stufenzuordnung ebenfalls auf eine bloße Rechts anwendung im Rahmen tariflicher Vorgaben beschränkt. Erlauben die tariflichen Regelungen dem Arbeitgeber bei der Stufen zuordnung hingegen ein rechtsgestaltendes Handeln, kommt eine einseitige korrigierende Rückstufung insoweit nicht in Betracht.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ARBEITGEBER
VERGÜTUNG
EINSTELLUNG
ARBEITNEHMER
EINGRUPPIERUNG
Rückstufung
Stufenzuordnung
Grundsätze
Korrigierenden
Rückgruppierung
Lassen
Sinne
Übertragen
Ebenfalls
Bloße