CareLit Fachartikel
Keine Irreführung durch die Bezeichnung „Original Bach-Blüten
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 193 bis 198
Dokument
153561
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte betreibt eine Apotheke, in der sie unter anderem Bach-Rlütcn-Produkte des englischen Herstellers Bach Flower Remedies Ltd vertreibt. Diese Produkte gehen auf den englischen Arzt Dr. Edward Bach zurück, der aus den Blüten wildwachsender Pflanzen und Bäume 38 Essenzen entwickelt hat. Die Produkte werden in kleinen Fläschchen mit Pipettenverschluss einzeln oder im Sortiment verkauft und sind Lebensmittel, die die Bezeichnung „Spirituose tragen und mindestens 15 % Alkohol enthalten.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
APOTHEKE
GESUNDHEIT
NAHRUNGSMITTEL
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
APOTHEKEN
WASSER
BLÜTEN
PFLANZEN
BÄUME
FRAUEN
SCHWANGERSCHAFT
WERBUNG
THERAPIE
BERATUNG