CareLit Fachartikel

Keine Irreführung durch die Bezeichnung „Original Bach-Blüten

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 193 bis 198

Dokument
153561
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
193 bis 198
Erschienen: 2014-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte betreibt eine Apotheke, in der sie unter anderem Bach-Rlütcn-Produkte des englischen Herstellers Bach Flower Remedies Ltd vertreibt. Diese Produkte gehen auf den englischen Arzt Dr. Edward Bach zurück, der aus den Blüten wildwachsender Pflanzen und Bäume 38 Essenzen entwickelt hat. Die Produkte werden in kleinen Fläschchen mit Pipettenverschluss einzeln oder im Sortiment verkauft und sind Lebensmittel, die die Bezeichnung „Spirituose tragen und mindestens 15 % Alkohol enthalten.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF APOTHEKE GESUNDHEIT NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE APOTHEKEN WASSER BLÜTEN PFLANZEN BÄUME FRAUEN SCHWANGERSCHAFT WERBUNG THERAPIE BERATUNG