CareLit Fachartikel

Eintragungsfähigkeit der Marke „Gute Laune Drops MarkenG §§ 8, 8 Absatz II Nr. 1, 50, 50 Absatz I, 50 Absatz II

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 198 bis 204

Dokument
153562
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
198 bis 204
Erschienen: 2014-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die angegriffene Marke beinhalte für den gelöschten Teil der eingetragenen Waren lediglich einen werblich anpreisenden Llinweis auf deren Eigenschaften oder Bestimmungen. Die Wortfolge „Gute Laune Drops werde vom Verbraucher je nach dem Benutzungszusammen hang in Bezug auf eine bestimmte Ware ohne weiteres entweder als „Gute Laune Bonbons oder als „Gute Laune Tropfen verstanden. Damit enthalte sie einen sachbezogenen Hinweis darauf, dass die mit ihr bezeichneten Waren spezielle Bonbons, nämlich Drops seien, oder mit Drops garniert sein könnten oder den Geschmack von Drops oder die Konsistenz von Tropfen hätten o…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG BESCHREIBUNG VERSORGUNGSBEREICH VERTRAUEN SÜSSIGKEITEN SCHOKOLADE ZUCKER NÜSSE SPEISEEIS KAUGUMMI KAFFEE TEE HONIG