Eintragungsfähigkeit der Marke „Gute Laune Drops MarkenG §§ 8, 8 Absatz II Nr. 1, 50, 50 Absatz I, 50 Absatz II
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 198 bis 204
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die angegriffene Marke beinhalte für den gelöschten Teil der eingetragenen Waren lediglich einen werblich anpreisenden Llinweis auf deren Eigenschaften oder Bestimmungen. Die Wortfolge „Gute Laune Drops werde vom Verbraucher je nach dem Benutzungszusammen hang in Bezug auf eine bestimmte Ware ohne weiteres entweder als „Gute Laune Bonbons oder als „Gute Laune Tropfen verstanden. Damit enthalte sie einen sachbezogenen Hinweis darauf, dass die mit ihr bezeichneten Waren spezielle Bonbons, nämlich Drops seien, oder mit Drops garniert sein könnten oder den Geschmack von Drops oder die Konsistenz von Tropfen hätten o…