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Compliance und kein Ende!

Weimer, T.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2014 · Heft 9 · S. 63 bis 64

Dokument
153566
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Weimer, T.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
63 bis 64
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (Az. 5 HKO 1387/10) verurteilte das Landgericht München I ein Vorstandsmitglied eines DAX-notierten Unternehmens zu Schadensersatz in Höhe von 15.000.000 Euro wegen eines unzureichenden Korruptionsvermeidung-Systems (Com-pliance-Systems). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung ist anhängig vor dem Oberlandesgericht München. Ungeachtet dessen soll aufgrund der überragenden Bedeutung des Urteils auch und gerade für die Entscheider im Gesundheitswesen dieses Urteil hier dargestellt werden.

Schlagworte

UNTERNEHMEN URTEIL VORSCHRIFTEN EINRICHTUNG GERICHT GESUNDHEITSWESEN COMPLIANCE SCHADENSERSATZ HÖHE WISSEN PFLEGEHEIME ARZTPRAXEN VERHALTEN PERSONEN GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN STRAFRECHT