Das Monopol bröckelt
Balling, S.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2014 · Heft 1 · S. 20 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunächst gilt es, in der Qualitäts-sicherung die Sektorengrenzen zu überwinden. Eine Krankenhausleistung ist letztlich nur zu beurteilen, wenn auch der Gesundheitszustand nach der Entlassung erfasst wird. Der Gesetzgeber hat schon 2007 eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung auf den Weg bringen wollen. Wir hoffen, dass dies nun durch das neue Qualitätsinstitut endlich Realität wird. Im Wesentlichen kommt es dabei darauf an, dass die Qualitätssicherung bei den niedergelassenen Ärzten nicht mehr länger im Herrschaftsbereich der KVen liegt, sondern durch ein unabhängiges Institut erfolgt.