CareLit Fachartikel

Entscheidend ist der Einzelfall

SIEBRECHT, I.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2014 · Heft 1 · S. 190 bis 193

Dokument
153601
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden
Autor:innen
SIEBRECHT, I.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 161
Seiten
190 bis 193
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
0340-8574
DOI

Zusammenfassung

Staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen haben eine gesetzliche Schweigepflicht, die auch nicht durch eine Weisung von Vorgesetzten aufgehoben oder abgeschwächt werden kann. Doch in der Praxis stellt sich Fachkräften oft die Frage, welche Informationen sie an wen weitergeben dürfen.

Schlagworte

SCHWEIGEPFLICHT MITARBEITER EINRICHTUNG BETREUUNG VERLETZUNG DATENSCHUTZ SOZIALARBEITER PRAXIS WISSENSCHAFT KUNST INTERVIEWS UNSICHERHEIT BEIN PERSONEN APOTHEKER BERUFSAUSÜBUNG