CareLit Fachartikel
Entscheidend ist der Einzelfall
SIEBRECHT, I.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2014 · Heft 1 · S. 190 bis 193
Dokument
153601
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen haben eine gesetzliche Schweigepflicht, die auch nicht durch eine Weisung von Vorgesetzten aufgehoben oder abgeschwächt werden kann. Doch in der Praxis stellt sich Fachkräften oft die Frage, welche Informationen sie an wen weitergeben dürfen.
Schlagworte
SCHWEIGEPFLICHT
MITARBEITER
EINRICHTUNG
BETREUUNG
VERLETZUNG
DATENSCHUTZ
Staatlich
Anerkannte
Sozialarbeiter
Sozialpädagogen
Gesetzliche
Weisung
Vorgesetzten
Aufgehoben
Abgeschwächt
Praxis