CareLit Fachartikel
Besonnenheit, Fachwissen und Herz
Österreichische Hebammenzeitung, , Wien · 2014 · Heft 1 · S. 16 bis 20
Dokument
153603
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anordnungsverantwortung hat der Arzt/die Ärztin, die Durchführungsverantwortung trägt die Hebamme. Hebammen sollen nur Tätigkeiten übernehmen, deren Folgen sie bei einem möglichen Notfall auch beherrschen können. Aufgrund von Personalmangel werden je nach Klinik immer mehr ärztliche Tätigkeiten (wie Blut abnehmen, Venflon legen, Periduralanästhesien aufspritzen, Periduralkatheter ziehen) an Hebammen delegiert. Wichtig ist, dass vor der Übernahme der Aufgabe die folgenden drei Schritte durchgeführt wurden
Schlagworte
HEBAMME
WEHEN
GEBURT
KIND
GEBURTSHILFE
DELEGATION
NOTFÄLLE
HERZ
ACHTSAMKEIT
PRAXIS
ANGST
ES
INDIVIDUALITÄT
BLUT
BLUTENTNAHME
WISSEN