CareLit Fachartikel

Besonnenheit, Fachwissen und Herz

Österreichische Hebammenzeitung, , Wien · 2014 · Heft 1 · S. 16 bis 20

Dokument
153603
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Hebammenzeitung, , Wien
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 20
Seiten
16 bis 20
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Die Anordnungsverantwortung hat der Arzt/die Ärztin, die Durchführungsverantwortung trägt die Hebamme. Hebammen sollen nur Tätigkeiten übernehmen, deren Folgen sie bei einem möglichen Notfall auch beherrschen können. Aufgrund von Personalmangel werden je nach Klinik immer mehr ärztliche Tätigkeiten (wie Blut abnehmen, Venflon legen, Periduralanästhesien aufspritzen, Periduralkatheter ziehen) an Hebammen delegiert. Wichtig ist, dass vor der Übernahme der Aufgabe die folgenden drei Schritte durchgeführt wurden

Schlagworte

HEBAMME WEHEN GEBURT KIND GEBURTSHILFE DELEGATION NOTFÄLLE HERZ ACHTSAMKEIT PRAXIS ANGST ES INDIVIDUALITÄT BLUT BLUTENTNAHME WISSEN