Wenn Ärzte falsch anordnen
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2014 · Heft 1 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich gehört die Wundbehand-lung hinsichtlich der Diagnostik und Therapieentscheidung zu den vom Arzt zu verantwortenden Tätigkeiten. Die Durchführung der Wundversorgung auf Anordnung des Arztes liegt jedoch im Verantwortungsbereich der Pflegekräfte. Der Expertenstandard zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden verlangt von den Pflegemitarbeitern aktuelles Fachwissen. Martin ist auf diesem Stand und weiß, dass weder Leitungswasser noch Seifenzusätze in der Wundversorgung eingesetzt werden dürfen. Er muss also die Ausführung ablehnen und informiert seine PDL und den Arzt darüber. Dies nennt man…