CareLit Fachartikel

Delegation im Arbeitsschutz

Klagge, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2014 · Heft 1 · S. 16 bis 18

Dokument
153661
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Klagge, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 5
Seiten
16 bis 18
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die Arbeitgeber sind Hauptadressaten der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften. Dies spricht zunächst für die Pflicht zur persönlichen Erfüllung der sich hieraus ergebenden Aufgaben. Denn es ist die ureigene Pflicht des Arbeitgebers selbst, die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten. Ab dem Erreichen einer bestimmten Unternehmensgröße Lässt sich die persönliche Überwachung jedoch nicht mehr verwirklichen und die Übertragung dieser Verantwortung auf Dritte wird zur betrieblichen Notwendigkeit. Welche Anforderungen das Gesetz an die Delegation im Arbeitsschutz stellt und welche R…

Schlagworte

ARBEITGEBER DELEGATION UNTERNEHMEN BETRIEB GESETZ ARBEITNEHMER GESUNDHEIT SICHERHEIT ELTERN WAHRNEHMUNG ARBEITSLEISTUNG PERSONEN PRAXIS AUFMERKSAMKEIT NATUR WISSEN