Delegation im Arbeitsschutz
Klagge, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2014 · Heft 1 · S. 16 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arbeitgeber sind Hauptadressaten der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften. Dies spricht zunächst für die Pflicht zur persönlichen Erfüllung der sich hieraus ergebenden Aufgaben. Denn es ist die ureigene Pflicht des Arbeitgebers selbst, die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten. Ab dem Erreichen einer bestimmten Unternehmensgröße Lässt sich die persönliche Überwachung jedoch nicht mehr verwirklichen und die Übertragung dieser Verantwortung auf Dritte wird zur betrieblichen Notwendigkeit. Welche Anforderungen das Gesetz an die Delegation im Arbeitsschutz stellt und welche R…