CareLit Fachartikel
AED-Schulung von Ersthelfern vereinfacht
Pluntke, S.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2014 · Heft 1 · S. 44 bis 45
Dokument
153666
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Medizinproduktegesetz (MPG) dient ausdrücklich neben dem Schutz der Patienten auch der Sicherheit der Anwender. Medizinprodukte dürfen deshalb nur im Rahmen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) betrieben, angewendet und instand gehalten werden. Die MPBetreibV gilt jedoch nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereiche keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
ANWENDER
BETREIBER
MEDIZINPRODUKT
AUSBILDUNG
ANGEHÖRIGE
MEDIZINPRODUKTERECHT
ERSTHELFER
PATIENTEN
SICHERHEIT
PERSONEN
FÜHRUNG
Sicherheitsingenier
Heidelberg