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Praxisbericht: Einführung von Langzeitkonten gem. §10 Abs. 6 TV-L in Brandenburg

Salomon-Hengst, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 1 · S. 571 bis 585

Dokument
153667
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Salomon-Hengst, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
571 bis 585
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Vorschrift wurden Langund Kurzzeitkonten ausschließlich nach dem Ansparvolumen abgegrenzt. Der seinerzeit geltende Grenzwert zur Abgrenzung zum Kurzzeitkonto lag bei 250 Stunden, ab dem die besonderen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten (bspw. zur Aufzeichnung, zur Insolvenzsicherung etc. ) griffen. Auf den Zweck der Ansparung kam es nicht an. Mithin konnten Langzeitkonten, die auch (! ) der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktionsund Arbeitszeitzyklen dienten, individuell abgeschlossen werden. Der W…

Schlagworte

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