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Einschlägige Berufserfahrung i.S.v. §16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - Vorbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber - Schädlichkeit der Unterbrechung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 1 · S. 600 bis 603

Dokument
153671
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
600 bis 603
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten darüber, ob die Kl. einschlägige Berufserfahrung für eine Unterrichtstätigkeit in der Sekundarstufe T einer Gesamtschule als Vertreterin von Lehrerinnen auf Studienratsstellen besaß und darum in der Zeit vom 11.1. bis 22.2.2010 und vom 27.3. bis 7.7.2010 der Stufe 2 der Entgeltgruppe 11 TV-L zuzuordnen war. Die Kl. legte 1994 die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe ab. Aufgrund ihrer Fächerkombination erfüllte sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst des bekl. Landes nicht. Sie war im streitbefangenen Zeitraum bei dem bekl. Land an zwei Gesamts…

Schlagworte

ARBEITGEBER TÄTIGKEIT ZEIT UNTERRICHT ARBEITNEHMER NORDRHEIN-WESTFALEN RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE SCHULEN ES ARBEIT DEUTSCHLAND LERNEN HÖHE ZWANG ARBEITSVERHÄLTNIS