Verringerung der Sollarbeitszeit um an Wochen-feiertagen dienstplanmäßig ausgefallene Stunden TVöD § 6 Abs. 3 Satz 3
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 1 · S. 603 bis 605
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. ist auf Grundlage des TVöD in der Friedhofsverwaltung der bekl. Stadt als Bestattungsbe-raterin eingesetzt. In diesem Bereich gilt auf der Basis einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden ein Arbeitszeitmodell, wonach sich normale Dienstwochen mit einer Verteilung der 39 Stunden auf die Wochentage Montag bis Freitag ablösen mit Dienstwochen einschließlich eines Jourdienstes am Wochenende von 50 Stunden und einer sich anschließenden Woche mit lediglich 28 Wochenstunden. In dieser Woche verteilt sich die reduzierte Arbeitszeit auf die Wochentage Montag bis Mittwoch mit jeweils 8 und Don-nerstag-Vo…