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Eingruppierung einer med. -techn. Radiologie-assistentinAnlage 1a BAT/BAT-O, Angestellte in medizinisch-technischen Berufen, VergGr. Vc Fallgr. 24

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 1 · S. 605 bis 606

Dokument
153673
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
605 bis 606
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Auf das Arbeitsverhältnis der bei der Bekl. beschäftigten Kl. , die die Berufsbezeichnung „Medizinisch-technische Radiologieassistentin zu führen berechtigt ist und als solche seit 2007 beschäftigt ist, finden nach dem Haustarifvertrag (TV KC/ver. di) die Eingruppierungsvor-schriften des BAT-O (VKA) bis zur Vereinbarung einer Entgeltordnung weiterhin Verwendung. Die Kl. erhält Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe 6 (aus VergGr. Vlb Eallgr. 26 BAT-O). Unter dem 6. 12. 2011 bat sie um Überprüfung ihrer Eingruppierung; ihre Tätigkeiten rechtfertigen Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 gem. VergGr. Vc Fallgr. 24. Unter…

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG TÄTIGKEIT RECHT STANDARD URTEIL VEREINBARUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BAUCHHÖHLE ES RECHTSPRECHUNG LEBEN BERLIN HÖHE Zeitschrift für Tarifrecht München