CareLit Fachartikel
Kopfwäsche aus Erfurt
Bierther, I.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 2
Dokument
153696
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Mitarbeiterin der evangelischen Augusta-Kranken-Anstalt im nordrhein-westfälischen Bochum war drei Jahre in Elternzeit und danach über längere Zeit krank gewesen. Anschließend wollte sie 2009 im Rahmen einer Wiedereingliederung zurück in ihren alten Job als Krankenschwester. Sie teilte ihrem Arbeitgeber allerdings mit, sie werde im Dienst zukünftig ein Kopftuch als Zeichen ihrer Religion tragen. Das jedoch lehnte die Einrichtung wegen ihrer „konfessionellen Ausrichtung ab.
Schlagworte
EINRICHTUNG
KIRCHE
KRANKENHAUS
URTEIL
KRANKENSCHWESTER
ARBEITGEBER
ARBEIT
ZEIT
RELIGION
TRAGEN
ISLAM
ARBEITSPLATZ
DEUTSCHLAND
ES
MENSCHEN
AUFMERKSAMKEIT