CareLit Fachartikel

Kopfwäsche aus Erfurt

Bierther, I.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 2

Dokument
153696
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
2
Erschienen: 2014-10-10 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Eine Mitarbeiterin der evangelischen Augusta-Kranken-Anstalt im nordrhein-westfälischen Bochum war drei Jahre in Elternzeit und danach über längere Zeit krank gewesen. Anschließend wollte sie 2009 im Rahmen einer Wiedereingliederung zurück in ihren alten Job als Krankenschwester. Sie teilte ihrem Arbeitgeber allerdings mit, sie werde im Dienst zukünftig ein Kopftuch als Zeichen ihrer Religion tragen. Das jedoch lehnte die Einrichtung wegen ihrer „konfessionellen Ausrichtung ab.

Schlagworte

EINRICHTUNG KIRCHE KRANKENHAUS URTEIL KRANKENSCHWESTER ARBEITGEBER ARBEIT ZEIT RELIGION TRAGEN ISLAM ARBEITSPLATZ DEUTSCHLAND ES MENSCHEN AUFMERKSAMKEIT