Menschen mit Demenz zu selbstbestimmten Entschei-dungen über medizinische Maßnahmen befähigen -Das Projekt EmMa
Haberstroh, J.; Knebel, M.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 195 bis 197
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Fallbeispiel wurden die Patientin und ihr Betreuer aufgeklärt und der Betreuer wurde um Einwilligung gebeten, nachdem die Patientin als nicht einwilligungsfähig beurteilt wurde. Eine nähere Exploration ihrer Wünsche oder Präferenzen blieb aus. Liegt es aber nun an mangelnder Einwilligungsfähigkeit, dass die Patientin von ihrem Selbstbestimmungsrecht keinen Gebrauch machen konnte oder liegt es vielmehr daran, dass die Aufklärung nicht an ihre kommunikativen Fähigkeiten angepasst und sie somit gar nicht erst befähigt wurde, ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen? Diese zweite Interpretation, die auch von inter…