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Zum Umfang des Direktionsrechts - billiges Ermessen BGB § 315 Abs. 3 Satz 2, § 611 Abs. 1; GewO § 106
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 9 · S. 572 bis 579
Dokument
153726
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen der Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitsgebers sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch im vorliegenden Fall streiten die Parteien über den Umfang des Direktionsrechts der Beklagten, insbesondere darüber, ob die Klägerin zum einen einen Anspruch hat, auf einer bestimmten Station beschäftigt zu werden. Zum anderen, ob sie einen Anspruch auf Beschäftigung als Stationsleitung mit allen Aufgaben und Befugnissen einer Stationsleiterin hat.
Schlagworte
STATION
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
STATIONSLEITUNG
TÄTIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
LIEBE
ZEIT
FUSS
ARBEITSPLATZ
MOBBING
SCHREIBEN
GESUNDHEIT
VERHALTEN