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Zum Umfang des Direktionsrechts - billiges Ermessen BGB § 315 Abs. 3 Satz 2, § 611 Abs. 1; GewO § 106

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 9 · S. 572 bis 579

Dokument
153726
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
572 bis 579
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen der Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitsgebers sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch im vorliegenden Fall streiten die Parteien über den Umfang des Direktionsrechts der Beklagten, insbesondere darüber, ob die Klägerin zum einen einen Anspruch hat, auf einer bestimmten Station beschäftigt zu werden. Zum anderen, ob sie einen Anspruch auf Beschäftigung als Stationsleitung mit allen Aufgaben und Befugnissen einer Stationsleiterin hat.

Schlagworte

STATION ARBEITGEBER ARBEITNEHMER STATIONSLEITUNG TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS LIEBE ZEIT FUSS ARBEITSPLATZ MOBBING SCHREIBEN GESUNDHEIT VERHALTEN